Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben ist bemüht ihre Website Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 27.09.2023 erstellt.
Stand der Vereinbarung mit Anforderungen
Nach Angaben unseres Hosting-Providers (Chamaeleon AG) ist das eingesetzte Content-Management-System IONAS in der Version 4 mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform. Einige Fotos zu Nachrichtenartikeln etc. sind noch nicht mit einem Alternativtext versehen. Zudem werden derzeit noch div. PDF-Dokumente (u. a. auch Satzungen) als Bild-Scan ohne Texterkennung bereitgestellt. Wir arbeiten daran, diese Punkte im Sinne der Barrierefreiheit zeitnah nachzubessern.
Feedback und Kontaktformular
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten:
Durchsetzungsverfahren
Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort auf Ihre Anfrage kann ein Durchsetzungsverfahren in Anspruch genommen werden. Für Durchsetzungsverfahren ist der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 165342
Fax: 06131 / 16175342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de