Bundestags- und Landratswahlen am 23.02.2025

Am Sonntag, den 23.02.2025 finden Bundestags- sowie Landratswahlen in unserem Landkreis statt. Eine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens Ende Januar. Briefwahlunterlagen hierfür können ab 23.01.2025 beantragt werden.

Durch den vorgezogenen Wahltermin und auf Grund der gesetzlichen Verfahrensregelungen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung ändern sich verschiedene Fristen, die für gesamte Wahlvorbereitung relevant sind. Deshalb können Sie die Briefwahlunterlagen schon beantragen, können Ihnen jedoch erst zugesandt werden, wenn die Stimmzettel bei den Verwaltungen eingegangen sind. Der voraussichtliche Liefertermin der Stimmzettel ist für Anfang Februar terminiert.

Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:


  • Der schnellste und einfachste Weg, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist die Nutzung des Online-Wahlscheinantrags (Ausfüllen der Wahl-/Abstimmungsdaten nicht notwendig)

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 23.01.2025, 00:00 Uhr bis 18.02.2025, 23.59 Uhr möglich.


  • Den Online-Wahlscheinantrag können Sie darüber hinaus auch über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone aufrufen. In diesem Fall sind Ihre persönlichen Daten bereits ausgefüllt und Sie müssen die Antragstellung nur noch bestätigen. 
  • Alternativ füllen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen bis Ende Januar zugeht, vollständig aus und schicken diese zurück an die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen. Sie können den Wahlscheinantrag auch in den Briefkasten am VG-Rathaus einwerfen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an der richtigen Stelle (linke Seite) zu unterschreiben. Ein Beispiel finden Sie hier.
  • Der Antrag kann auch formlos per Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch per E-Mail an briefwahl@vgtw.de gestellt werden. Der Antrag muss Ihren Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift beinhalten. 
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.


Wenn Sie die Unterlagen für Dritte (auch den Ehepartner) beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Sie können hierfür ebenfalls den Vordruck der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall der Bevollmächtigende den Wahlscheinantrag zweimal unterschreiben muss (linke und rechte Seite, siehe Abbildung).
Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.