Raderlebnistag Wallhalbtal am 26. Mai 2024

I. Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund:

  • Der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, vertreten durch den Bürgermeister Patrick Sema, und der Verbandsgemeinde Landstuhl, vertreten durch den Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt wird unter Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Auflagen die stets widerrufliche Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung 

Erlebnistag-Radelspaß „Autofreies Wallhalbtal“

am Sonntag, 26. Mai 2024, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

      erteilt.

  •  Der Veranstaltungsraum erstreckt sich ab Knotenpunkt K18/L 475 bis Wallhalben sowie über die L 469 von Wallhalben bis kurz vor der Einmündung Tannensteige in Landstuhl.
  • Die Verkehrssicherungspflicht ist seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben vertraglich auf die Firma Hausalit GmbH in Sulzbach übertragen.
    Der Verantwortliche für alle Maßnahmen und zur Sicherung und Regelung des Verkehrs ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Hr. Dr. Peter Degenhardt.
  •  Die Erlaubnis ergeht widerruflich, unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen oder Ergänzungen.

 

II. Verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 und 3 StVO

  • Folgende Streckenabschnitte werden während der Veranstaltungsdauer für den Verkehr voll gesperrt:

-  Die L 475 von dem Kreuzungsbereich K 18 bis Wallhalben.

- Die L 469 von Wallhalben über Mittelbrunn bis nach Landstuhl bis kurz vor die Einmündung Tannstraße

- L 476, Faustermühle

- L 473 Kreuzung Hauptstraße / Schulstraße / Im Bruch in Wallhalben

  •  Alle in die L 475 und L 469 einmündenden Straßen (Kreis- und Gemeindestraßen), sind im Einmündungsbereich mittels rot-weißer Absperrschranke (Zeichen 600 StVO), welche mit Zeichen 250 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) + ZZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei) versehen sein muss, abzusperren.
  •  Umleitungen

von Weselberg kommend in Richtung Zweibrücken erfolgen über:

Saalstadt – Herschberg – Rieschweiler-Mühlbach in Richtung Zweibrücken

von Obernheim-Kirchenarnbach in Richtung Zweibrücken erfolgen über:

Weselberg – Saalstadt – Herschberg – Rieschweiler-Mühlbach in Richtung Zweibrücken

von Zweibrücken kommend nach Weselberg erfolgen über:

Schmitshausen – Maßweiler – Rieschweiler-Mühlbach – Herschberg - Saalstadt

  •  Für die gesamte Sperrstrecke gilt: FREI für Radfahrer