Erfasst werden sollen alle Schäden über 3.000 Euro, die gleichzeitig für die Betroffenen existenzgefährdend sind.
Dies gilt für Privathaushalte, Unternehmen sowie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe.
Die Meldung Ihrer Schäden muss bis spätestens Donnerstag, den 23.05.2024 um 9:30 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben vorliegen.
Bitte nutzen Sie zur Meldung am Mittwoch, zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr und am Donnerstag von 8:00 – 9:30 Uhr die Telefonnummern 06334 441-108 oder die 06334 441-124.
Wir rechnen mit einem hohen Telefonaufkommen, wir bitten um Verständnis, wenn Sie uns nicht sofort erreichen.
Aufgrund der kurzfristigen Abfrage bitten wir Sie, Ihnen bekannte Betroffene ebenfalls über die notwendige Schadensmeldung zu informieren und diese Nachricht weiterzuleiten!