Kommunal- und Europawahlen am 09. Juni 2024

Am Sonntag, den 09.06.2024 finden in Rheinland-Pfalz die Kommunal- und Europawahlen statt. Eine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens bis zum 08.05.2024. Briefwahlunterlagen hierfür können ab sofort beantragt und sobald der Verwaltung alle Unterlagen vorliegen, dann auch erteilt werden. Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:


  • Der schnellste und einfachste Weg, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist die Nutzung des Online-Wahlscheinantrags (Ausfüllen der Wahl-/Abstimmungsdaten nicht notwendig)

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 06.05.2024, 00:00 Uhr bis 04.06.2024, 23.59 Uhr möglich.


  • Den Online-Wahlscheinantrag können Sie darüber hinaus auch über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone aufrufen. In diesem Fall sind Ihre persönlichen Daten bereits ausgefüllt und Sie müssen die Antragstellung nur noch bestätigen. 
  • Alternativ füllen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen bis zum 08.05.2024 zugeht, vollständig aus und schicken diese zurück an die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen. Sie können den Wahlscheinantrag auch in den Briefkasten am VG-Rathaus einwerfen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an der richtigen Stelle (linke Seite) zu unterschreiben. Ein Beispiel finden Sie hier.
  • Der Antrag kann auch formlos per Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch per E-Mail an briefwahl@vgtw.de gestellt werden. Der Antrag muss Ihren Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift beinhalten. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.


Wenn Sie die Unterlagen für Dritte (auch den Ehepartner) beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Sie können hierfür ebenfalls den Vordruck der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall der Bevollmächtigende den Wahlscheinantrag zweimal unterschreiben muss (linke und rechte Seite, siehe Abbildung).
Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.