Aufgrund des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde können kostenpflichtige Leistungen nur noch bis zum 22.12.2023 bargeldlos bezahlt werden.
Die Barzahlung ist zu jeder Zeit möglich.
Eine bargeldlose Bezahlung ist ab dem 02.01.2024 wieder möglich.
Aufgrund des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde können kostenpflichtige Leistungen nur noch bis zum 22.12.2023 bargeldlos bezahlt werden.
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